Sicherstellung der lückenlosen Durchführung aller Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wurde bisher durch das Vorsorgezentrum für Kinder durch das Einladungsverfahren zur U4 bis U8 unterstützt. Da das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) zum 31.12.2023 ausgelaufen ist, besteht seit dem 01.01.2024 für das Einladungsverfahren keine gesetzliche Grundlage mehr und es wurde beendet.

Das Vorsorgezentrum für Kinder hat aus diesem Grund seine Arbeit eingestellt und versendet keinerlei Einladungs- und Erinnerungsschreiben mehr.

Bitte behalten Sie die Früherkennungsuntersuchungen künftig selbständig im Blick und vereinbaren frühzeitig einen Termin bei uns, da sie vom Vorsorgezentrum keine Einladungen mehr dafür erhalten.